Allgemeine Informationen
Häufig denkt man: „Was soll mir schon passieren?“. Doch ein tragischer Schicksalsschlag kann rasch alle Planungen über den Haufen werfen. Oft kommen dann zu den menschlichen Tragödien noch massive finanzielle Probleme für die Hinterbliebenen hinzu. Von Seiten des Gesetzgebers sind im Todesfall nämlich nur sehr geringe Leistungen zu erwarten. Die Hinterbliebenenrente der Deutschen Rentenversicherung ist lediglich eine minimale Grundversorgung und das gesetzliche Sterbegeld wurde zum 1. Januar 2004 ersatzlos gestrichen. Eine rechtzeitige private Vorsorge kann einen finanziellen Ausgleich schaffen.
Eine optimale Absicherung zeichnet sich dadurch aus, dass an die von Ihnen festgelegten begünstigte(n) Person(en) im Todesfall eine einmalige Kapitalleistung gezahlt wird, mit der die Verbindlichkeiten weiterhin finanziert und / oder das vorherige Familieneinkommen gesichert werden können. Verschaffen Sie sich daher einen genauen Überblick über Ihre finanzielle Situation, damit Sie Ihren individuellen Bedarf richtig einschätzen. Bei Bedarf unterstützen wir Sie hierbei natürlich gerne.
Schützen Sie Ihre Liebsten mit Hilfe einer Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung eignet sich vor allem dann, wenn im Fall des eigenen Todes Hinterbliebene einer erheblichen finanziellen Belastung ausgesetzt sind. Mögliche Beispiele hierfür sind:
- Durch den Wegfall Ihres Einkommens soll für die Familie ein angemessener Lebensunterhalt gesichert sein.
- Darlehensverpflichtungen sollen langfristig erfüllbar sein, auch wenn sich die Einkommenssituation innerhalb der Familie durch einen Todesfall ändert.
- Ausbildungs- und Studienkosten der Kinder sollen abgesichert sein, um einen guten Einstieg ins Berufsleben zu gewährleisten.
Starker Partner mit einem sehr guten Preis- / Leistungsverhältnis
In verschiedenen Ratings und Rankings der letzten Jahre erzeilte unser Produktpartner die Hannoversche Spitzenplatzierungen.
Ihre Möglichkeiten im Überblick:
- Allgemeine Hinterbliebenenabsicherung: Konstante oder fallende Versicherungssumme bis zum Höchsteintrittsalter 69 Jahre. Vereinfachte Gesundheitsprüfung bis zum Eintrittsalter von 45 Jahren und einer Versicherungssumme von max. 300.000 € möglich.
- Immobilienfinanzierung: Vereinfachte Gesundheitsprüfung bis zum Eintrittsalter von 50 Jahren und einer Versicherungssumme von max. 850.000 € mit fallendem Versicherungsschutz innerhalb von 12 Monaten ab Unterzeichnung des Darlehensvertrages lediglich zwei Gesundheitsfragen.
- Absicherung verbundener Leben: Gegenseitige Absicherung in einer Police möglich.
Angebot
Mit dem nachfolgenden Online-Rechner können Sie Ihr individuelles Angebot berechnen. Ein Online-Vertragsabschluss ist möglich.
Alternativ besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass Sie Kontakt mit uns aufnehmen und ein unabhängiger CVD-Experte Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Angebot erstellt. Damit wir ein auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Vorschlag für Sie erstellen können, senden Sie dazu bitte das folgende Kontaktformular unter „Angebot anfragen“ an uns oder rufen Sie uns an.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unsere Datenschutzerklärung sowie die Kundenerstinformation, die wir Ihnen nach den gesetzlichen Anforderungen der Versicherungsvermittlerverordnung bei einem Erstkontakt zur Verfügung stellen müssen. Diese sollten Sie sich ausdrucken oder auf einem dauerhaften Datenträger speichern.
Sterbegeld
Für die eigene Bestattung vorzusorgen, fällt den meisten Menschen schwer. Man verdrängt den Gedanken daran. Nachdem das gesetzliche Sterbegeld bereits 2004 ersatzlos gestrichen wurde, ist die private Vorsorge jedoch ein wichtiges Thema.
Ein würdiger Abschied kann schnell viel Geld kosten und belastet die Angehörigen – neben der eigentlichen Trauer – zusätzlich finanziell, wenn keine ausreichende Vorsorge getroffen wurde. Wer sich mit dem Thema beschäftigt, kann dafür sorgen, dass die eigenen Wünsche auch finanziell abgesichert sind.
Die Kosten für eine Bestattung setzen sich aus vielen Einzelbereichen zusammen und die Gebühren von Städten, Gemeinden und Bundesländern sind unterschiedlich hoch. So kommt schnell eine Summe von 5.000 € bis 10.000 € zusammen, wie das folgende Beispiel vom Deutschen Familienverband zeigt:
Überführen und Einsargen | ca. 113 € |
Eichensarg, zusätzliche Ausstattung | ca. 1534 € |
Halle, Kirchengebühren, Träger | ca. 251 € |
Kränze, Blumenschmuck | ca. 368 € |
Anzeigen, Danksagungen | ca. 409 € |
Beurkundungen, Formalitäten, Gebühren | ca. 491 € |
Grabanlage mit Stein | ca. 2.056 € |
Insgesamt | ca. 5.225 € |
Dieser Betrag kann sich noch schnell erhöhen, wenn beispielsweise zusätzlich Kosten für die Trauerkleidung, die Trauerfeier selbst oder eine höherwertige Ausführungen der Grabanlage mit Stein angedacht sind.
Ein privates Sterbegeld bietet doppelte Sicherheit. Zum einen sind die Kosten der Beerdigung in dem festgelegten finanziellen Rahmen abgesichert. Zum anderen wird den Angehörigen ermöglicht, sorglos zu trauern.
Angebot
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