Wer zahlt Ihr Einkommen, wenn Sie nicht mehr arbeiten können?
Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital. Doch was in jungen Jahren meistens selbstverständlich ist, kann sich im Laufe des Berufslebens schnell ändern. Jeder vierte Arbeitnehmer wird in Deutschland berufs- oder erwerbsunfähig, bevor er eine gesetzliche Altersrente in Anspruch nehmen kann. Die Ursachen sind vielfältig, wie Sie der Grafik entnehmen können.

Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht in diesen Fällen nicht aus, um Ihren gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Schauen Sie selbst einmal nach wie hoch ihre Ansprüche sind. Sie finden ihre konkreten Ansprüche auf der jährlich verschickten Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung unter „Rente wegen voller Erwerbsminderung“. Regelmäßig beträgt der hier ausgewiesene maximale Rentenanspruch gerade einmal ca. 30% ihres bisherigen Bruttoeinkommen.

Nähere Erläuterungen zur gesetzlichen Grundabsicherung bei Erwerbsminderung durch die Deutsche Rentenversicherung und die daraus resultierenden Versorgungslücken erhalten Sie in dem Kurzvideo.
Der Eintritt einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit kann somit starke Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation haben. Doch das muss nicht sein. Schutz bietet eine private Absicherung, die Ihnen z. B. bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit eine festgelegte monatliche Rente auszahlt und somit einen finanziellen Ausgleich zu Ihrem weggefallenen Arbeitseinkommen bietet.
Berufsunfähigkeitsschutz für Mitarbeiter:innen von Continental / Vitesco
Zur finanziellen Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos stehen Ihnen fünf Kollektivverträge zur Verfügung. Dadurch profitieren Sie neben einem sehr guten Preis- / Leistungsverhältnis zusätzlich von einer vereinfachten Gesundheitsprüfung.

Berufsunfähigkeitsschutz für direkte Familienangehörige bis zu 2.500 € monatlich
Der Kollektivvertrag über den HDI steht auch Ihren direkten Familienangehörigen (Ehepartner:innen, eingetragene Lebenspartner:innen bzw. in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebende nichteheliche Lebensgefährt:innen und unterhaltspflichtige Kinder) zur Verfügung. Hierdurch profitieren auch Ihre Familienangehörigen bis zu einer monatlichen Absicherung von 2.500 € von den gleichen Vorteilen wie Mitarbeiter:innen.
Die Highlights unserer Sondertarife
- Sondertarife mit vereinfachter Gesundheitsprüfung
- Vorsorgeprodukte, die durch unabhängige Ratingunternehmen mehrfach mit sehr guten Ergebnissen getestet wurden
- Faire, kompetente und zielgerichtete Beratung durch Kollegen
- 100% Rente ab 50% Berufsunfähigkeit und im Pflegefall
- Nur der zuletzt ausgeübte Beruf zählt und Berufswechsel müssen nicht angezeigt werden
- Keine Verpflichtung zur Ausübung anderer Berufe (Verzicht auf abstrakte Verweisung)
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Durch eine Überschussbeteiligung reduzieren sich Ihre zu zahlenden Beiträge
- Umfangreiche Nachversicherungsgarantien in den Tarifen der Allianz, LV1871, HDI und der Gothaer
Weitergehende Informationen zu den von uns angebotenen Produkte zur Berufsunfähigkeitsabsicherung finden Sie hier.
Beratungswochen beim Conti Versicherungsdienst
Gerne analysieren wir Ihre konkreten Versorgungslücken zusammen mit Ihnen und zeigen Ihnen entsprechende Lösungen auf. Profitieren Sie jetzt von den Sonderkonditionen, die Ihnen der Conti Versicherungsdienst (CVD) und seine Vertriebspartner bieten und lassen Sie sich von den Kolleg:innen des Conti Versicherungsdienstes kompetent, fair und unabhängig beraten!
Bitte rufen Sie uns an oder senden Sie uns das folgende Kontaktformular zu.
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Jetzt neu: KörperSchutzPolice für Mitarbeiter:innen von Continental / Vitesco bis zu 1.750 € monatlich!
Insbesondere für körperlich und handwerklich tätige Personen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung oftmals verhältnismäßig teuer. Die KörperSchutzPolice stellt hier eine gute Alternative dar. Sie bietet als Grundfähigkeitsversicherung eine zuverlässige Absicherung gegen die finanziellen Folgen bei Beeinträchtigung von bestimmten körperlichen und geistigen Fähigkeiten. Versichert sind z.B. der Gebrauch einer Hand oder eines Armes, Heben und Tragen, Knien und Bücken sowie Sehen und Sprechen. Außerdem schützt sie auch bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2. Weitere Leistungen bei schwerer Depression, längerer Krankschreibung oder der Beeinträchtigung spezieller beruflicher Anforderungen können optional eingeschlossen werden.
Bitte sehen Sie hierzu auch den kurzen Erklärfilm.
