Allgemeine Informationen zu den Arbeitskraft-Versicherungsprodukten

„Was ist, wenn ich einmal nicht mehr arbeiten kann?“ Diese Frage stellen sich viele Menschen – und das völlig zu Recht. Die finanziellen Folgen bei Unfällen und Krankheiten können zu einem erheblichen Einschnitt des bisherigen Lebensstandards führen oder sogar den finanziellen Ruin bedeuten. Die deutsche Sozialversicherung bietet nur eine Grundversorgung und leistet in vielen Situationen gar nicht. Eine individuelle und bedarfsgerechte private Absicherung ist ein sehr wichtiger Vorsorgebereich für jeden.


Berufsunfähigkeitsabsicherung

Niemand ist vor einem teilweisen oder ständigen Verlust seiner Arbeitskraft sicher. Jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte ist davon betroffen. Tritt eine Berufsunfähigkeit ein, dann ist zu 90% eine Krankheit und zu 10% ein Unfall die Ursache. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hilft die finanziellen Folgen aufzufangen.

Keiner denkt gerne daran, dass er nach einem Unfall oder einer Krankheit sein Einkommen verlieren kann. Fällt das gewohnte Einkommen weg, braucht man genauso viel Geld zum Leben, wie in der Erwerbssituation – vielleicht ist der Bedarf sogar noch höher. Gut, wenn dann eine starke Berufsunfähigkeitsversicherung wenigstens die finanziellen Folgen abfedert und dafür sorgt, dass Ihr Lebensstandard gesichert ist.

Wird beispielsweise eine 35-jährige Person mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.500 € berufsunfähig, dann summiert sich das wegfallende Arbeitseinkommen bis zum 67. Lebensjahr auf eine Summe von 960.000 €. Mögliche Einkommenssteigerungen noch nicht berücksichtigt.

Es gibt Versicherungen, die für jeden Menschen unverzichtbar sind. Dazu gehört eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung. Verbraucherschutzverbände weisen darauf hin, wie wichtig diese Vorsorge ist.

Sichern Sie sich rechtzeitig gegen die schwerwiegenden finanziellen Folgen ab.

Konkret führen folgende Gründe zum Wegfall der Arbeitskraft:


Gesetzliche Leistungen

Sofern Sie nach dem 01. Januar 1961 geboren wurden, erhalten Sie keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Im Fall der Fälle kommt lediglich eine sogenannte Erwerbsminderungsrente in Frage. Hierbei nimmt der Staat keine Rücksicht auf Ihre Ausbildung und Ihren beruflichen Status. Es wird nur geprüft, wie viele Stunden Sie täglich noch arbeiten können – in jeglichen Tätigkeiten, die der Arbeitsmarkt bietet.

Liegt die Erwerbsfähigkeit bei 6 Stunden oder mehr, dann wird keine Leistung gezahlt.

Ist sie zwischen 3 und 6 Stunden täglich, dann wird eine halbe Erwerbsminderungsrente fällig, die ca. 15% Ihres Bruttoeinkommens entspricht.

Bei weniger als 3 Stunden erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 30 % Ihres Bruttoeinkommens.

Weitere Voraussetzungen für eine Leistung sind gewisse Mindestversicherungszeiten und dass Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Hieraus wird deutlich, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Weitem nicht ausreichen. Nur mit einer privaten Absicherung können Sie eine bedarfsgerechte Absicherung Ihrer Arbeitskraft erreichen.


Weitere Erläuterungen zu den möglichen Produkten

Profitieren Sie beispielsweise von folgenden Vorteilen:

  • Bei Berufsunfähigkeit erhalten Sie die vereinbarte private Rente unabhängig von anderen Rentenzahlungen aus der gesetzlichen oder betrieblichen Versorgung
  • Die Höhe der Absicherung und die Laufzeit können Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen festlegen
  • Durch Sondertarife profitieren Sie von günstigeren Beiträgen
  • Sofern Sie bei einem von uns betreuten Unternehmen arbeiten, profitieren Sie bis zu bestimmten Absicherungsgrenzen von einem sehr vereinfachten Annahmeverfahren
  • Im Leistungsfall werden Sie nicht verpflichtet einen anderen oder vergleichbaren Beruf auszuüben (Verzicht auf abstrakte Verweisung)
  • Volle Leistung ab einer festgestellten Berufsunfähigkeit von mindestens 50% und im Pflegefall
  • Rückwirkende Leistungen mit Beginn der Berufsunfähigkeit
  • Verzicht auf Arztanordnung

Die von uns angebotenen Produkte sind mehrfach durch unabhängige Ratingagenturen mit sehr guten Ergebnissen getestet worden.


Angebot

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Anhand Ihrer persönlichen Daten analysieren unsere Kundenberater mit Hilfe eines Vergleichsrechners die von uns angebotenen Produkte und berücksichtigen hierbei natürlich gegebenenfalls bestehende Sonderkonditionen über Ihren Arbeitgeber.

Bitte beachten Sie unsere Kundenerstinformation, die wir Ihnen nach den gesetzlichen Anforderungen der Versicherungsvermittlerverordnung bei einem Erstkontakt zur Verfügung stellen müssen. Diese sollte Sie sich ausdrucken oder auf einem dauerhaften Datenträger speichern.

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Anfrage Berufsunfähigkeitsabsicherung / KörperSchutzPolice

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Berufliche Ausbildung

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Tätigkeitsstatus





Berufliche Gefahren (z.B. Umgang mit Strahlen oder Starkstrom)

Gewünschter Versicherungsbeginn


Gewünschtes Versicherungsendalter

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Unfall Existenz Versicherung

Oft verändert ein Unfall das ganze Leben! Jeder zehnte Bundesbürger ist jährlich betroffen. Viele Unfälle verlaufen davon glimpflich. Doch was passiert, wenn es zu einer dauerhaften Beeinträchtigung des Körpers und der Arbeitsleistung führt. Die Arbeitsleistung und somit Lohn- und Gehaltseinkünfte können beeinträchtigt werden und weitere finanzielle Belastungen, beispielsweise durch einen behindertengerechten Umbau der Wohnung oder des Autos, in der Folge auftreten.

Alle vier Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall. Dieser kann das Leben aller Beteiligten von einer Sekunde auf die nächste völlig verändern, insbesondere bei dauerhaften Beeinträchtigungen.

Superfrau

Während bei normalen Unfall-Versicherungen regelmäßig nur einmalige Kapitalleistungen im Falle einer Invalidität gezahlt werden, sichert Sie die Unfall Existenz Versicherung bis zu 10 Millionen Euro umfassend und auf allen Ebenen ab. Es werden in diesem Rahmen alle finanziellen Schäden gezahlt, die der Unfall nach sich zieht. Beispielhafte Leistungsbereiche sind:

  • Finanzielle Absicherung Ihrer Arbeitskraft im Zusammenhang mit einem Unfall
  • Ausgleich der Rentenminderung
  • Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem stationären Krankenhausaufenthalt von min. 3 Tagen innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall
  • Kosten für eine Umschulung
  • Umrüstung eines Kraftfahrzeuges
  • Umbau von Wohnung oder Haus
  • Pflegekosten
  • Kosten für Hilfspersonal
  • Todesfallleistung nach einem Unfall in Höhe von 25.000 €
  • Kosmetische Operationen nach einem Unfall in Höhe von 25.000 €

Gesetzliche Leistungen

Die gesetzliche Unfallversicherung hat insbesondere die Aufgabe, Arbeits- und Schulunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten deren Folgen zu begrenzen. Hieraus ergeben sich im Wesentlichen folgende Leistungsbereiche:

  • Kostenübernahme von Heilbehandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Zahlung von Verletzten- und Übergangsgeldern
  • Rentenleistungen bei dauerhafter Erwerbsminderung an den Versicherten
  • Rentenleistungen nach einem Todesfall an die Hinterbliebenen

Für Beschäftigte, Studenten, Schüler und Kinder wird dieser Versicherungsschutz jedoch nur bei der Arbeit, in der (Hoch-)Schule oder in einer Kindertageseinrichtungen geboten. Zusätzlich ist auch der direkte Hin- und Rückweg mitversichert. Es handelt sich hierbei um eine Grundversorgung, durch die in der Regel nicht alle finanziellen Folgen abgesichert sind.

Keine Leistungen werden erbracht bei Unfällen, die während der Freizeit passieren, also nicht im Zusammenhang mit der beruflichen oder schulischen Tätigkeit stehen. Während der meisten Zeit des Tages besteht daher kein Versicherungsschutz, auch nicht am Wochenende, im Urlaub oder beim Sport.

Besonders wichtig ist eine Unfallversicherung für Kinder, da die gesetzlichen Leistungen auch während der versicherten Zeiträume bei Weitem nicht ausreichen.

Monatsrente bei Vollinvalidität
- alte Bundesländer -
Monatsrente bei Vollinvalidität
- neue Bundesländer -
Unfälle im Kindergarten 460 € 390 €
Unfälle in der Schule (6-14 Jährige) 614 € 521 €
Unfälle in der Schule (15-17 Jährige) 737 € 625 €
Unfälle in der Schule (ab 18 Jahre) 1.106 € 938 €
Schulwegunterbrechungen Keine Leistungen Keine Leistungen
Sterbegeld nach Unfalltod 4.740 € 4.020 €
Krankenhausaufenthalt Kein Tagegeld Kein Tagegeld


Angebot

Sie können Ihren gewünschten Versicherungsschutz für die Unfall Existenz Versicherung online und individuell mit dem Angebotsrechner berechnen, anonym und unverbindlich. Ein Online-Vertragsabschluss ist möglich!

Alternativ besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass Sie Kontakt mit uns aufnehmen und ein unabhängiger CVD-Experte Ihnen ein kostenloses Angebot erstellt. Damit wir einen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Vorschlag für Sie erstellen können, senden Sie bitte das folgende Kontaktformular an uns.

Bitte beachten Sie unsere Kundenerstinformation, die wir Ihnen nach den gesetzlichen Anforderungen der Versicherungsvermittlerverordnung bei einem Erstkontakt zur Verfügung stellen müssen. Diese sollte Sie sich ausdrucken oder auf einem dauerhaften Datenträger speichern.

zum Online Rechner Flyer Unfall Existenz Versicherung Leistungsübersicht Unfall Existenz Versicherung PIB: Unfall Existenz Versicherung Angebot anfragen …

Anfrage Unfallversicherung

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Invaliditätsabsicherung

Gewünschter Versicherungsbeginn

Zahlungsweise

Sicherheitsabfrage:




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Absicherung bei Unfällen

Oft verändert ein Unfall das ganze Leben! Jeder zehnte Bundesbürger ist jährlich betroffen. Viele Unfälle verlaufen davon glimpflich. Doch was passiert, wenn es zu einer dauerhaften Beeinträchtigung des Körpers und der Arbeitsleistung führt. Die Arbeitsleistung und somit Lohn- und Gehaltseinkünfte können beeinträchtigt werden und weitere finanzielle Belastungen, beispielsweise durch einen behindertengerechten Umbau der Wohnung oder des Autos, in der Folge auftreten.

Jedes Jahr geschehen in Deutschland mehr als 8 Millionen Unfälle. Zwei von drei Unfällen treten beim Sport, im Haushalt oder in der sonstigen Freizeit ein. Also dort, wo die gesetzliche Unfallversicherung nicht leistet.

Die private Unfallversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen innerhalb und außerhalb des Berufes – rund um die Uhr und weltweit.


Gesetzliche Leistungen

Die gesetzliche Unfallversicherung hat insbesondere die Aufgabe, Arbeits- und Schulunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten deren Folgen zu begrenzen. Hieraus ergeben sich im Wesentlichen folgende Leistungsbereiche:

  • Kostenübernahme von Heilbehandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Zahlung von Verletzten- und Übergangsgeldern
  • Rentenleistungen bei dauerhafter Erwerbsminderung an den Versicherten
  • Rentenleistungen nach einem Todesfall an die Hinterbliebenen

Für Beschäftigte, Studenten, Schüler und Kinder wird dieser Versicherungsschutz jedoch nur bei der Arbeit, in der (Hoch-)Schule oder in einer Kindertageseinrichtungen geboten. Zusätzlich ist auch der direkte Hin- und Rückweg mitversichert. Es handelt sich hierbei um eine Grundversorgung, durch die in der Regel nicht alle finanziellen Folgen abgesichert sind.

Keine Leistungen werden erbracht bei Unfällen, die während der Freizeit passieren, also nicht im Zusammenhang mit der beruflichen oder schulischen Tätigkeit stehen. Während der meisten Zeit des Tages besteht daher kein Versicherungsschutz, auch nicht am Wochenende, im Urlaub oder beim Sport.

Besonders wichtig ist eine Unfallversicherung für Kinder, da die gesetzlichen Leistungen auch während der versicherten Zeiträume bei Weitem nicht ausreichen.

Monatsrente bei Vollinvalidität
- alte Bundesländer -
Monatsrente bei Vollinvalidität
- neue Bundesländer -
Unfälle im Kindergarten 460 € 390 €
Unfälle in der Schule (6-14 Jährige) 614 € 521 €
Unfälle in der Schule (15-17 Jährige) 737 € 625 €
Unfälle in der Schule (ab 18 Jahre) 1.106 € 938 €
Schulwegunterbrechungen Keine Leistungen Keine Leistungen
Sterbegeld nach Unfalltod 4.740 € 4.020 €
Krankenhausaufenthalt Kein Tagegeld Kein Tagegeld


Weitere Erläuterungen zu den möglichen Produkten

Tritt eine Invalidität infolge eines Unfalls ein, erfolgt eine einmalige Kapitalzahlung an Sie. Die Höhe der Leistung richtet nach der vereinbarten Versicherungsgrundsumme und dem Grad der Invalidität (sogenannte Gliedertaxe). Zusätzlich zu der Einmalleistung kann eine Rentenleistung mitversichert werden, die ab einem bestimmten Invaliditätsgrad Monat für Monat zur Auszahlung kommt.

Neben diesen beiden Hauptleistungen können weitere Zusatzbausteine in eine Unfallversicherung einbezogen werden. Dies sind beispielsweise:

  • Einmalzahlung an Hinterbliebene nach einem Todesfall
  • Krankenhaustagegeld
  • Kostenbeteiligung für Bergung und kosmetische Operationen
  • Einschluss von Infektionskrankheiten
  • Einschluss Vergiftungen

Durch eine private Unfallversicherung können Sie für sich selbst und ggf. weitere Familienangehörige eine bedarfsgerechte Absicherung nach den individuellen Bedürfnissen versichern.


Angebot

Sie können Ihren gewünschten Versicherungsschutz online und individuell mit dem Angebotsrechner zusammenstellen, anonym und unverbindlich. Ein Online-Vertragsabschluss ist möglich!

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