Allgemeine Informationen zu unseren Haftpflichtprodukten

Wer einen Schaden verschuldet, muss für die entstandenen finanziellen Folgen haften, das formuliert der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823) eindeutig!

Der Preis für eine Sekunde Unaufmerksamkeit kann sehr hoch sein, denn Ihre Haftung ist der Höhe nach unbegrenzt. Die Folgen kleiner Missgeschicke können Sie möglicherweise noch mit eigenen Mitteln aus der Welt schaffen, aber was ist, wenn Sie als Fußgänger oder als Fahrradfahrer einen Verkehrsunfall verursachen, Ihr Hund den Briefträger beißt oder Ihr Pferd jemanden tritt, Besucher in Ihrer Wohnung oder auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommen, Ihr Öltank leckt?

Schadenersatzforderungen, Schmerzensgelder oder lebenslange Renten können in die Millionen gehen. Auf entsprechenden Versicherungsschutz aus der jeweiligen Haftpflichtversicherung sollten Sie daher nicht verzichten. Die gegen Sie erhobenen Schadenersatzansprüche werden geprüft und – sofern berechtigt – erfüllt. Unberechtigte Ansprüche werden notfalls vor Gericht abgewehrt und anfallende Gerichts- und Anwaltskosten übernommen.


Privatperson

Eine kleine Unaufmerksamkeit oder ein Missgeschick können einen finanziell schmerzlich treffen und sogar an den Rand des Ruins führen, wenn dabei andere Menschen oder fremdes Eigentum zu Schaden kommen.

Die Risiken sind vielfältig und können schnell eintreten, wie diese Beispiele verdeutlichen:

  • bei einem Fahrradausflug mit Freunden verursachen Sie einen Unfall, wodurch ein Freund einen Beinbruch erleidet
  • Sie bleiben beim Einkaufen mit dem Einkaufswagen an einem Auto hängen und verursachen einen Kratzer
  • Ihre Waschmaschine läuft aus und beschädigt die gemietete Wohnung, das Gebäude und die Wohnung unter Ihnen
  • ein Baum stürzt von ihrem Grundstück auf die Straße, wodurch der Nachbar nicht aus seiner Einfahrt kommt, einen wichtigen Auftrag nicht erfüllen kann und es dadurch zu einem Einkommens- / Gewinnverlust kommt

Folgende Schadenersatzansprüche können sich aus eingetretenen Risiken für Sie ergeben:

Kostenbeispiele bei Personenschäden

  • Arzt- und Krankenhauskosten
  • Kosten für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Kosten für behindertengerechte Umbauten von Haus oder Wohnung
  • Umschulungen
  • Schmerzensgeldforderungen


Kostenbeispiele bei Sachschäden

  • Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten
  • Kosten für Betriebsunterbrechung, Nutzungs- und Umsatzausfall
  • Wertminderung

Kostenbeispiele bei Vermögensschäden

  • Reiner Vermögensverlust

Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen umfangreich und zu geringen Beiträgen.

Kommt bald eine generelle Versicherungspflicht für E-Bikes?

Sie sind schnell, das Treten fällt leichter, und es gibt weder eine Helm- noch eine Versicherungspflicht: E-Bikes sind bei Fahrradfahrern sehr beliebt – doch die EU könnte das nun ändern. Die Kommission weist in einem Änderungsvorschlag der EU-Richtlinie für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausdrücklich darauf hin, dass nicht nur durch Autos, sondern eben auch durch andere elektrisch betriebene Fahrzeuge wie E-Bikes eine Unfallgefahr bestehe. Davon betroffen wären ebenfalls Pedelecs.

Diese mögliche Neuregelung würde die bisher nicht zulassungspflichtigen Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h betreffen. Fahrer von schnelleren E-Bikes brauchen ohnehin heute schon in Deutschland neben einer Betriebszulassung auch ein Versicherungskennzeichen.

Bei den vom CVD angebotenen Deckungskonzepten der Privathaftpflichtversicherung sind Fahrräder im Besitz und Gebrauch im Versicherungsschutz eingeschlossen. Dies gilt ebenfalls für alle Arten von nicht zulassungspflichtigen Elektrofahrrädern (Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h). Sollte eine solche Neuregelung von der EU-Kommission beschlossen werden, sind Sie also bereits heute mit unseren Deckungskonzepten gut gerüstet.


Angebot

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Alternativ besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass Sie Kontakt mit uns aufnehmen und ein unabhängiger CVD-Experte Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Angebot erstellt. Damit wir ein auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Vorschlag für Sie erstellen können, senden Sie dazu bitte das folgende Kontaktformular unter „Angebot anfragen“ an uns oder rufen Sie uns an.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unsere Kundenerstinformation, die wir Ihnen nach den gesetzlichen Anforderungen der Versicherungsvermittlerverordnung bei einem Erstkontakt zur Verfügung stellen müssen. Diese sollten Sie sich ausdrucken oder auf einem dauerhaften Datenträger speichern.

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Anfrage Haftpflichtversicherung

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Zahlungsweise

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Privathaftpflicht

Wenn "Ja", welcher Personenkreis soll versichert werden?

Einschluss Dienst- / Amtshaftpflicht im öff. Dienst?

Tierhalterhaftpflicht Hund


Tierhalterhaftpflicht Pferd


Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht


Gewässerschadenhaftpflicht


Jagdhaftpflicht

Bauherrenhaftpflicht

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Tierhalter

Ein Vierbeiner stellt immer ein ungewisses Risiko dar. Trotz höchster Umsicht kann man gewisse Ereignisse im Umgang mit Tieren nie mit Sicherheit ausschließen oder verhindern. Stellen Sie sich vor, dass

  • Ihr Pferd ausschlägt und dadurch Gegenstände beschädigt oder Menschen verletzt
  • Ihr Pferd scheut und dadurch einen Reiter abwirft
  • Ihr Pferd von der Weide ausbricht und über eine naheliegende Bundesstraße läuft, wodurch ein Verkehrsunfall verursacht wird
  • Ihr Hund Besucher, den Postboten oder spielende Kinder beißt
  • Ihr Hund im Wald eine Fährte aufnimmt, dabei über eine Landstraße läuft und einen Verkehrsunfall auslöst
  • Ihr Hund von Ihrem Grundstück ausbüchst und einen vorbeikommenden Radfahrer zu Fall bringt, der sich dabei den Arm bricht

Die Risiken sind vielfältig. Eine Tierhalterhaftpflicht tritt ein, wenn andere durch Ihr Tier einen Schaden erleiden und gerechtfertigte Schadenersatzforderungen an Sie stellen. Sollten die Forderungen zu hoch ausfallen oder ungerechtfertigt sind, wehrt der Versicherer diese kostenfrei ab – notfalls auch gerichtlich.


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Jagd-Haftpflicht

Die Hege und Pflege des Reviers, der Gebrauch von Jagdwaffen, das Führen von Hunden – keine Frage: Man geht immer mit höchster Umsicht vor. Doch selbst bei größter Achtsamkeit kommt ab und an jemand aufgrund von Jagdtätigkeiten zu Schaden. Deshalb schreibt der Gesetzgeber den Abschluss einer Jagd-Haftpflichtversicherung vor.

Die folgenden Schadenbeispiele zeigen Ihnen beispielhaft mögliche Risiken aus Ihrer Jagdtätigkeit auf:

  • unabsichtlich löst sich ein Schuss aus dem ungesicherten Gewehr und ein Jagdgast wird verletzt oder getötet
  • ein Hochsitz wurde nicht ordnungsgemäß in Stand gehalten und ein herabfallendes Holzteil verletzt einen Spaziergänger
  • beim Verkauf, Liefern oder Verschenken von Wild und Wildbret entsteht ein Schaden aus dem sogenannten „Produkthaftpflichtrisiko“
  • ein Jagdhund das Wild beim Nachsetzen über eine Straße treibt, wodurch ein Verkehrsunfall entsteht

Wenn Sie auf der Jagd jemanden schädigen und dieser von Ihnen nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen Ersatz für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verlangt, tritt der Versicherer für Sie ein. Er begleicht berechtigte Schadenersatzforderungen bis zur vereinbarten Deckungssumme und wehrt ungerechtfertigte Forderungen für Sie kostenfrei ab.


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Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Glatte Gehwege, mangelhafte Beleuchtung im Treppenhaus, ein Dachziegel, der sich löst – wenn dadurch etwas passiert, sind Sie als Haus- und Grundbesitzer zu Schadensersatz verpflichtet. Kommen Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nicht nach und in Ihrem Haus, auf dem zugehörigen Grundstück oder auf dem Gehweg kommt jemand zu Schaden, dann können sich erhebliche Schadenersatzansprüche hieraus ergeben. Bei Schäden durch Hausmängel gilt die „umgekehrte Beweislast“: Der Eigentümer muss beweisen, dass er alles Nötige zur Instandhaltung des Gebäudes getan hat. Das ist nicht immer einfach!

Die Praxis zeigt, wie vielfältig die Risiken sind, die für Sie als Hausbesitzer entstehen können:

  • aufgrund einer unzureichenden Treppenhausbeleuchtung stürzt jemand und bricht sich das Schlüsselbein
  • ein Dachziegel löst sich und verletzt einen vorbeigehenden Passanten beim Herabfallen schwer am Kopf
  • auf einem im Winter nicht geräumten Gehweg stürzt ein Fußgänger und bricht sich den Arm

Werden die Gefahrenquellen vom Hausbesitzer nicht rechtzeitig beseitigt, kann es teuer werden. Bleiben nach komplizierten Verletzungen Dauerschäden oder entsteht gar eine Erwerbsunfähigkeit, können die finanziellen Belastungen existenzbedrohend werden.

Der Hausbesitzer muss beispielsweise mit folgenden Schadenersatz-Forderungen rechnen:

  • Arzt- und Krankenhauskosten
  • Kosten für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Kosten für behindertengerechte Umbauten von Haus oder Wohnung
  • Schmerzensgeldforderungen

Für ein selbstbewohntes Haus ist der entsprechende Versicherungsschutz in der Privat-Haftpflicht enthalten. Sobald Sie aber ein Haus vermieten oder jemandem überlassen, benötigen Sie eine zusätzliche Absicherung. Mit der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht sind Sie auf der sicheren Seite!


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Gewässerschaden-Haftpflicht

Bei der Gewässerschadenhaftpflicht handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung, die die Kosten für die Verschmutzung von Erdreich und Grundwasser übernimmt, falls dieses durch Heizöl oder durch andere gewässerschädliche Stoffe (z.B. Pflanzenschutzmittel) verschmutzt wurde. Diese Absicherung gilt sowohl für den Inhaber der Öltanks, wie auch für Personen, die per Arbeitsvertrag beauftragt wurden, sich um die Instandhaltung, Reinigung, Verwaltung oder die sonstige Betreuung des entsprechenden Öltanks oder des Grundstückes zu kümmern (z.B. der Hausmeister). Da die Schäden im Bereich der Gewässerschaden-Haftpflicht regelmäßig sehr teuer werden, sollte man als Eigentümer einer mit Öl beheizten Immobilie nicht auf diesen Versicherungsschutz verzichten.

Folgende Kosten werden im Schadensfall von der Versicherung beispielsweise getragen:

    • Öl tritt aus einem defekten Tank aus: Es entstehen Kosten für die Beseitigung des Schadens und die Reparatur des Gebäudes (Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden).
    • Es wird ein Gutachter benötigt, um den Schaden zu bewerten.
    • Rettungskosten: Aufwendungen, die entstehen um einen Schaden abzuwehren oder zu verringern (z.B. ein Feuerwehreinsatz).
    • Prüfung, ob und in welchem Umfang Schadenersatz geleistet werden muss.
    • Das Abwehren nicht berechtigter Schadenersatzansprüche.

Die Kostenübernahme von entstandenen Schäden erfolgt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Je nach Tarif, sichert in einigen Fällen bereits die private Haftpflichtversicherung Gewässerschäden ab. Doch sollte man genau beachten, in welchem Umfang diese Leistung abgedeckt wird. So sollte geklärt werden, ob nur privat genutzte oberirdische oder auch unterirdische Tanks abgesichert sind. Zudem werden häufig nur Tanks mit einem begrenzten Füllvolumen über die normale Haftpflicht mitversichert. Je nach Bedarf, sollte also vorab geprüft werden, ob der Abschluss einer separaten Gewässerschadenhaftpflicht sinnvoll ist.


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Bauherren-Haftpflicht

Sie möchten sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Die Bauherren-Haftpflicht trägt dazu bei, dass unvorhergesehene Ereignisse in der Bauphase Ihnen keinen Strich durch die Rechnung machen. Denn als Bauherrin oder Bauherr gilt: Sie sind auf der Baustelle dafür verantwortlich, das kein Dritter zu Schaden kommt.

Gegen dieses Risiko können Sie sich durch eine Bauherren-Haftpflicht absichern. Kommt es während der Bauphase zu Verletzungen (z. B. durch unzureichende Beschilderung, schlechte Beleuchtung oder einer sonstigen Verletzung Ihrer Verkehrssicherungspflichten) dann klärt der Versicherer die Haftungslage für Sie, zahlt ggf. anfallende Gerichts- und Anwaltskosten und begleicht berechtigte Schadenersatzansprüche.


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Wassersportfahrzeug-Haftpflicht

In der EU ereignen sich jährlich etwa 50.000 Unfälle im Bereich des Wassersportes. Schäden, die Sie als Wassersportler einem Drittem im Zusammenhang mit dem Besitz oder Gebrauch des eigenen Bootes zufügen, sind nicht über die Privat-Haftpflicht versichert (übliche Ausnahme: Boote ohne Motor und mit Motor bis 5 PS, Surfbretter, Kites oder Segelboote bis zu 15 qm Segelfläche).

Eine Wassersport-Haftpflicht deckt Schäden dieser Art ab und bezieht auch andere Personen beim Führen Ihres Bootes ein, sofern diese für die Bedienung berechtigt und verantwortlich sind.

Bitte beachten Sie, dass dieser zusätzliche Versicherungsschutz in vielen Ländern (z. B. in Italien, Schweiz, Spanien und den Niederlanden) sogar eine Pflichtversicherung ist.


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Bauleistung

Vom ersten Aushub bis zur Fertigstellung eines Hauses vergehen häufig einige Wochen und Monate. In dieser Zeit treten nicht selten Schäden an Bauleistungen, Bauteilen oder Baustoffen auf. Dieses Risiko müssen Sie nicht alleine tragen. Die Bauleistungsversicherung schützt Bauunternehmer und Bauherren, die im Rahmen von Bauvorhaben Leistungen erbringen bzw. beauftragen. Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen des Neu- oder Umbaus einschließlich der Außenanlagen.


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