Schützen Sie Ihre Liebsten mit Hilfe einer Risikolebensversicherung

Häufig denkt man: „Was soll mir schon passieren?“. Doch ein tragischer Schicksalsschlag kann rasch alle Planungen über den Haufen werfen. Oft kommen dann zu den menschlichen Tragödien noch massive finanzielle Probleme für die Hinterbliebenen hinzu. Von Seiten des Gesetzgebers sind im Todesfall nämlich nur sehr geringe Leistungen zu erwarten. Die Hinterbliebenenrente der Deutschen Rentenversicherung ist lediglich eine minimale Grundversorgung und das gesetzliche Sterbegeld wurde zum 1. Januar 2004 ersatzlos gestrichen. Eine rechtzeitige private Vorsorge kann einen finanziellen Ausgleich schaffen.

Eine optimale Absicherung zeichnet sich dadurch aus, dass an die von Ihnen festgelegten begünstigte(n) Person(en) im Todesfall eine einmalige Kapitalleistung gezahlt wird, mit der die Verbindlichkeiten weiterhin finanziert und / oder das vorherige Familieneinkommen gesichert werden können. Verschaffen Sie sich daher einen genauen Überblick über Ihre finanzielle Situation, damit Sie Ihren individuellen Bedarf richtig einschätzen. Bei Bedarf unterstützen wir Sie hierbei natürlich gerne.

Eine Risikolebensversicherung eignet sich vor allem dann, wenn im Fall des eigenen Todes Hinterbliebene einer erheblichen finanziellen Belastung ausgesetzt sind. Mögliche Beispiele hierfür sind:

  • Durch den Wegfall Ihres Einkommens soll für die Familie ein angemessener Lebensunterhalt gesichert sein.
  • Darlehensverpflichtungen sollen langfristig erfüllbar sein, auch wenn sich die Einkommenssituation innerhalb der Familie durch einen Todesfall ändert.
  • Ausbildungs- und Studienkosten der Kinder sollen abgesichert sein, um einen guten Einstieg ins Berufsleben zu gewährleisten.

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Absicherung der Familie

Ist in einer Familie beispielsweise eine Person für das Familieneinkommen verantwortlich oder verfügt über ein deutlich höheres Einkommen, dann kann sich nach einem Todesfall der Lebensstandard der hinterbliebenen Person erheblich verschlechtern. Zur Absicherung ist es eine Risiko-Lebensversicherung sinnvoll. Gleiches gilt im Grunde auch regelmäßig bei gleichverdienenden Personen eines Haushalts.

Doch auch im Todesfall der geringer verdienenden Person kann sich die finanzielle Familiensituation deutlich verschlechtern. Sind beispielsweise Kinder vorhanden, dann kann die überlebende Person ggf. seinen bisherigen Beruf aufgrund der Kinderbetreuung nicht mehr vollständig ausüben oder es können Kosten für die Kinderbetreuung entstehen. Daher sollte die individuelle Familiensituation bei einer gegenseitigen Absicherung konkret betrachtet werden, um eine gute Vorsorgesituation zu schaffen.

Bei Familien mit Kindern ist diese Absicherung besonders wichtig. Der Kapitalbedarf wird in diesen Fällen häufig unterschätzt. Durchschnittlich werden pro Kind etwa 5.000 bis 10.000 Euro pro Jahr zusätzlich zur gesetzlichen Halb- oder Vollwaisenrente benötigt. Dieser Betrag sollte bis zur ersten abgeschlossenen Berufsausbildung hochgerechnet (meist erst zwischen dem 20 und 25. Lebensjahr) und als zusätzliche Versicherungssumme gewählt werden. Auch Ausbildungs- und Studienkosten können eine zusätzliche Rolle bei der Ermittlung des Absicherungsbedarfes darstellen, so dass ein guter Einstieg ins Berufsleben gewährleistet ist.

Weiterhin ist gerade bei nicht verheirateten Personen eine richtige Vertragsgestaltung wichtig. Damit im Leistungsfall keine Erbschaftssteuer fällig wird, ist einen gegenseitige Überkreuzabsicherung in diesen Fällen vorzunehmen. Hierbei sollte in einem Vertrag der Ehepartner A als Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter auftreten und Ehepartner B als versicherte Person. Bei dem zweiten Vertrag dann entsprechend umgekehrt. Somit wäre die spätere Todesfallleistung nach heutigem Recht erbschaftssteuerfrei.




Absicherung einer Finanzierung

Auch als Absicherung für ein Darlehen lässt sich eine Risikolebensversicherung einsetzen. Insbesondere bei höheren Kreditbeträgen (z. B. für eine Baufinanzierung oder zum Kauf eines Neuwagens) ist dies sinnvoll. Die Hinterbliebenen können die Kredite durch die einmalige Kapitalzahlung im Todesfall weiter tilgen, ohne ihr laufendes Einkommen einsetzen zu müssen. Somit müssen laufende Darlehen nicht gekündigt werden und finanzielle Nachteile bleiben für die Hinterbliebenen aus.

Bei der Vertragsgestaltung ist auch eine Absicherung der jährlich sinkenden Restschuld mit fallender Versicherungssumme in der Risikolebensversicherung möglich. Hierdurch kann der individuelle Absicherungsbedarf von Beginn an berücksichtigt werden und durch den fallenden Versicherungsschutz sind die Beiträge für die Absicherung entsprechend geringer als bei einer konstanten Versicherungssumme. Auch eine anfänglich konstante Versicherungssumme, die sich erst im späteren Vertragsverlauf reduziert, ist optional wählbar.

Eine Absicherung des Immobiliendarlehens mit der Hannoverschen mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung ist möglich bis zu einer Versicherungssumme von 850.000 €.

Folgende Voraussetzungen sind hierbei erforderlich:

  • Absicherung eines Darlehens für den Bau, Neuerwerb oder Modernisierung einer selbstgenutzten Immobilie oder Arztpraxis in Deutschland
  • Darlehensvertrag innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung geschlossen.
  • Versicherte Person = Darlehensnehmer
  • Maximales Eintrittsalter 50 Jahre
  • Maximales Endalter 75 Jahre



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26.10.2026 in der Zeit von 15 bis 16 Uhr

30.10.2026 in der Zeit von 13 bis 14 Uhr



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