Allgemeine Informationen zur privaten Krankenversicherung

In Deutschland besteht seit einigen Jahren die Pflicht zur Krankenversicherung, die mindestens ambulante und stätionäre Behandlungen beinhalten muss. Diesen Versicherungsschutz bieten sowohl die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als auch private Versicherungsunternehmen (PKV). Beide Lösungen unterscheiden sich jedoch in zahlreichen Bereichen, wobei die PKV gegenüber der GKV regelmäßig viele Vorteile enthält. Je nach persönlicher Situation und den Erwartungen an den eigenen Krankenversicherungsschutz gilt es hier die richtige Lösung zu ermitteln, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Wer kann sich privat krankenversichern?

  • Arbeitnehmer, deren Einkommen regelmäßig über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (2022: 64.350 € Jahresbruttoeinkommen)
  • Selbstständige / Freiberufler
  • Beamte
  • Studenten
  • Nicht Berufstätige

Unterschiede zwischen GKV und PKV

GKV PKV
Sachleistungsprinzip (Abrechnung über Gesundheitskarte + Rechnung für Zuzahlungen) Kostenerstattungsprinzip (private Rechnung wird beim Versicherer zur Erstattung eingereicht)
Abrechnung nach dem
Leistungskatalog der GKV
Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ, GOZ)
Leistungen nach Sozialgesetzbuch (können jederzeit angepasst werden) Vertraglich vereinbarte und auswählbare Leistungen, auf die dauerhaft ein Rechtsanspruch besteht
Beitragshöhe nach Einkommen Beitragshöhe nach Leistungsauswahl sowie Alter / Gesundheitszustand bei Antragstellung
Familienmitglieder können ggf. beitragsfrei mitversichert werden Beitragsfreie Mitversicherung von anderen Personen ist nicht möglich
Jeder Berechtigte wird ohne Gesundheitsprüfung versichert Es erfolgt eine individuelle Risikoprüfung bei Antragstellung
Bedingter Versicherungsschutz in Europa In der Regel weltweiter Versicherungsschutz

Viele PKV-Tarife beinhalten darüber hinaus auch eine Kostenerstattung für „medizinisch notwendige Leistungen“, die von der GKV nur sehr begrenzt oder gar nicht übernommen werden. Dies sind beispielsweise

  • Freie Wahl bei den Krankenhäusern, Ärzten und Zahnärzten
  • Chefarztbehandlung und Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer im Krankenhaus
  • Hochwertiger Zahnersatz wie Implantate
  • Kieferorthopädische Behandlungen (auch über das 21. Lebensjahr hinaus)
  • Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
  • Alternative Behandlungsmethoden (z. B. Heilpraktiker)
  • Höherwertige Hilfsmittel (z.B. Rollstühle)
  • Neuartigere und umfangreichere Behandlungen und Medikamente
  • Beitragsrückerstattungen für leistungsfreie Jahre

Es gibt aber auch Nachteile, die eine PKV gegenüber der GKV mit sich bringt. Dies sind beispielweise:

  • Keine kostenlose Familienversicherung für Ehepartner oder Kinder möglich
  • Keine langfristigen Beitragsreduzierungen bei Krankheit, Elternzeit oder Mutterschutz
  • Eine Rückkehr in die GKV ist nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich
  • Ambulante psychotherapeutische Behandlungen sind in der PKV nicht standardmäßig mitversichert
  • Haushaltshilfen sowie der häusliche Krankenpflegedienst werden in der PKV regelmäßig nicht bezahlt

Was gilt es bei einem Wechsel von der GKV in die PKV zu beachten?
Bei der PKV richtet sich die Beitragshöhe nicht nach dem Gehalt, sondern nach dem Eintrittsalter, den gewünschten Leistungen und dem Gesundheitszustand bei Antragstellung.

Zu dem letzten Punkt wird vor dem Vertragsbeginn eine individuelle Gesundheitsprüfung durch, in der man Fragen zum eigenen Gesundheitszustand beantworten muss. Je nach Vorerkrankung sind ggf. für einige Teilbereiche noch gesonderte Nacherklärungen mit weiteren Detailfragen oder ein ärztliches Zeugnis erforderlich. Wer sich privat versichern möchte, der sollte diese vorvertraglichen Fragen unbedingt sehr gewissenhaft und ggf. nach vorheriger Abstimmung mit seinem Arzt bzw. Ärzten beantworten. Falsche oder fehlerhafte Angaben können sonst im späteren Verlauf zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Gerne stehen wir Ihnen natürlich bei diesem Prozess mit Rat und Tat zu Seite.

Je nach Verlauf dieser Risikoprüfung, kommen folgende Ergebnisse in Frage:

  • Vertragsannahme zu normalen Konditionen
  • Der Versicherer macht ein neues Angebot mit erhöhtem Beitrag durch einen erforderlichen Risikozuschlag
  • Der Versicherer lehnt den Versicherungsschutz aufgrund der bestehenden Vorerkrankungen ab

Beitragsanpassungen
Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen führen sowohl in der GKV als auch in der PKV zu steigenden Kosten. Ausschlaggebend hierfür sind die steigende Lebenserwartung, die Inflation sowie der medizinische Fortschritt. In der PKV ist es daher sehr wichtig, dass man sich für finanzstarke Versicherer mit einer einer guten Risikostruktur und seriöser Tarifkalkulation entscheidet. Diese Punkte sind bei den von uns angebotenen Lösungen natürlich geprüft und gegeben.

Darüber hinaus ist es zu empfehlen, dass man bereits direkt beim Vertragsabschluss einen Beitragsentlastungstarif fürs Alter mit abschließt. Dieser führt dazu, dass der Beitrag zur PKV beispielsweise ab dem 65. Lebensjahr um einen festgelegten Betrag reduziert wird. So kann man stark steigenden Beiträgen im Alter entgegenwirken und häufig wird dieser Absicherungsbaustein auch noch vom Arbeitgeber mit bezuschusst, wenn man den max. Beitragszuschuss noch nicht ausgeschöpft haben sollte.

Arbeitgeberzuschuss zur PKV
Arbeitgeber müssen in der PKV – genau wie in der GKV – einen Teil des Beitrags bezahlen. IN der PKV sind dies grundsätzlich 50% des Beitrages zu Krankenversicherung und 50% des Beitrages zur Pflegepflichtversicherung. Dieser Beitragszuschuss ist jedoch begrenzt auf folgende maximalen Arbeitgeberbeiträge:

Max. Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung im Jahr 2022: 384,58 €
Max. Arbeitgeberzuschuss zur Pflegepflichtversicherung im Jahr 2021: 73,77 €

Steuerliche Absetzbarkeit
Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes (BEG) können die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung steuerlich abgesetzt werden. Als Basisabsicherung erkennt der Gesetzgeber jenen Teil der Beiträge an, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Für den höherwertigen Versicherungsschutz gibt es pauschale Abschläge. Je nach Tarif erkennt der Staat 80 bis 100% der Beiträge zur privaten Krankenversicherung und 100% der Beiträge zur Pflegeversicherungen steuermindernd an. Den genauen abzugsfähigen Wert teilt Ihnen der Versicherer mit.


Unser Partner: HanseMerkur (Gruppenvertrag)

Seit vielen Jahren steht die HanseMerkur Krankenversicherung AG für stabile Beiträge, hervorragende Unternehmenskennzahlen und einen erstklassigen Service. Speziell für Angestellte bietet die HanseMerkur ausgezeichnete Produkte im Bereich der Krankenvollversicherung an. Wir bieten Mitarbeitern von Continental und Vitesco darüber hinaus Sonderkonditionen durch einen eingerichteten Gruppenvertrag.

Best Fit (Tarif AZP)
Wer sich kosten- und gesundheitsbewusst verhält, profitiert mit dem Best Fit von einer 50%igen Pauschalerstattung oder einer garantierten jährlichen Beitragsrückerstattung von 6 Monatsbeiträgen.

Business Fit (Tarif KVS)
Der Business Fit ist passend für alle Angestellten, die im Krankheitsfall auf eine sehr gute medizinische Versorgung mit niedrigen Beiträgen Wert legen.

Zusätzliches Highlight: Keine Selbstbeteiligung für Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre

Beitragsrückerstattung
Die HanseMerkur hat eine sehr attrak­tive und einfache Rege­lung zur Beitrags­rück­erstat­tung. Zusätz­lich gibt es ein umfang­rei­ches Vorsor­ge­pro­gramm ohne Einfluss auf Selbst­be­halt oder Beitrags­rück­erstat­tung.

RechnungsApp
Sind trotzdem einmal Rechnungen, Rezepte oder Überweisungen angefallen, können diese schnell per RechnungsApp eingereicht werden. Mit QR-Code oder Foto-Funktion können diese mit einem Klick über­mit­telt werden. Zusätzlich sind Sie im persön­li­chen Bereich „Rech­nungs­de­tails“ stets über den Bear­bei­tungs­stand infor­miert.

Gesundheitstelefon
Wenn Sie einmal nicht verstehen, was Ärzte wirklich meinen, dann hilft Ihnen das Gesundheitstelefon weiter. Egal, ob Sie allgemeine Auskünfte benötigen, sich über erforderliche Impfungen informieren wollen oder eine ärztliche Zweitmeinung benötigen: wenden Sie sich gern an uns!

Highlights Best Fit Tarifübersicht Best Fit Highlights Business Fit Tarifübersicht Business Fit
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Bitte senden Sie das folgende Kontaktformular an uns und ein unabhängiger CVD-Experte wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Angebot zu erstellen. Die Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

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Unser Partner: Arag (Gruppenvertrag)

Die Arag ist das größte deutsche Versicherungsunternehmen in Familienbesitz und ist somit unabhängig tätig. Darüber findet sich der Familiengedanke auch im täglichen Umgang miteinander, in der Gestaltung der Tarife und dem gesellschaftlichen Engagement wieder und die Tarife der Arag in den letzten in der Vergangenheit sehr beitragsstabil.

Speziell für Angestellte gibt es mit den Tarifen MedBest und MedExtra sehr gut Tarife. Details entnehmen Sie bitte dem Highlightblatt der Arag im orangenen Feld.

Wir bieten Mitarbeitern von Continental und Vitesco darüber hinaus Sonderkonditionen durch einen eingerichteten Gruppenvertrag.

Ohne Wartezeit zum Online-Arzt
Keine vollen Wartezimmer mehr: Dank Fernbehandlung können Sie Ärzte telefonisch und online per Video oder Chat kontaktieren, auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten. Die Kosten der Behandlung werden gemäß Ihrem versicherten Tarif erstattet. Bei Bedarf erhalten Sie ein digitales Rezept oder eine Überweisung für eine weiterführende Behandlung.

Schwangerschaft und Baby
Als besonderen Service sind bis zu 10 kostenlose Beratungsgespräche bei einer Hebamme über den Online-Dienst Kinderheldin und ein Geburtsvorbereitungskurs online bei Keleya mitversichert. Außerdem müssen Sie während des Elterngeldbezuges in den Tarifen MedExtra und MedBest keine Beiträge zahlen und haben trotzdem den vollen Versicherungsschutz.


GesundheitsApp
Ganz gleich, ob Rechnungen, Rezepte oder Heil- und Kostenpläne: Schicken Sie Ihre Belege einfach per App an die Arag. So haben Sie den Bearbeitungsstatus immer im Blick und sparen Porto und Zeit.

Beitragsrückerstattung
Wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen einreichen, dann gibt es bei der Arag eine eine sehr attrak­tive Kombination aus Pauschalleistung und erfolgsabhängiger Beitrags­rück­erstat­tung. Zusätz­lich gibt es ein umfang­rei­ches Vorsor­ge­pro­gramm ohne Einfluss auf die Beitrags­rück­erstat­tung.

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Unser Partner: Allianz

Die Allianz Krankenversicherung AG ist mit mehr als 2,5 Millionen Kunden eine der größten privaten Krankenversicherer Deutschlands und zeichnet sich durch hervorragende Unternehmenskennzahlen, einen erstklassigen Service und eine im Marktvergleich stabile Beitragsentwicklung aus.

Für Angestellte bietet die Allianz mit dem Tarif AkitvMed90 einen Hochleistungstarif. Details entnehmen Sie bitte der Tarifübersicht im orangenen Feld.

Selbstbeteiligung
Es gibt eine prozentuale Selbstbeteiligung von 10% max. 500 € pro Jahr im Tarif Aktimed Best90.

GesundheitsApp
Die Arztrech­nungen, Rezepte oder Überwei­sungen können schnell und mobil über die GesundheitsApp einrei­chen werden. Zusätzlich können Sie im persön­li­chen Bereich Ihre vertraglichen Leistungen nachvollziehen, die mögliche Beitragsrückerstattung berechnen oder Kontakt zu einem Arzt aufnehmen.

Gesundheits-Assistentin
Vivy – die digitale Gesundheits-Assistentin: Mit dieser App haben Sie Ihre Gesundheitsdaten stets zur Hand. Zusätzlich erinnert Vivy Sie z.B. an Arzttermine oder fällige Impfungen.

Gesundheitswelt
Die Allianz Gesundheitswelt: Informieren Sie sich zu Themen rund um Medizin und Gesundheit sowie zu aktuellen Serviceangeboten und Gesundheitsprogrammen.

Highlights Allianz Tarifübersicht AktiMed Vertragsbedingungen Angebot anfragen …

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Unser Partner: Axa

Der Tarif ActiveME der Axa Krankenversicherung AG erfüllt aus unserer Sicht alle Anforderungen an eine moderne Kranken- versicherung. Mit einem innovativen Leistungsumfang ist der Tarif ActiveME insbesondere auf gesundheitsbewusste Kunden ausgerichtet. Digitale Services ergänzen den Krankenversicherungsschutz darüber hinaus auf eine moderne Art und Weise. Der Tarif ActiveME bietet somit mehr als nur Kostenerstattung im Krankheitsfall. Details zu den versicherten Leistungen finden Sie in den Tarifbeschreibungen im orangen Kasten.

Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung beträgt bei allen drei Varianten 20% der erstattungsfähigen Aufwendungen bis max. 500 € pro Versicherungsjahr. Hiervon ausgenommen sind z. B. bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Präventionskurse, ambulante Psychotherapie, Heilpraktiker, Heilmittel.

Digitale Services

  • Machen Sie es sich bequem: In dem Gesundheitsportal „Meine Gesundheit“ von der AXA erledigen Sie alles rund um Ihre Krankenversicherung einfach, schnell und komfortabel online.
  • Fragen Sie ruhig: Sie möchten etwas wissen, zum Beispiel zu einer Diagnose, zu Medikamenten oder der richtigen Therapie? Die Gesundheitsexperten von dem gesundheitsserivce360° sind rund um die Uhr für Sie da.
  • Leben Sie los: Sie bekommen Rückendeckung von einem der größten Gesundheitsexperten Deutschlands – einer Krankenversicherung, der 12 Millionen Menschen vertrauen.

Dieser Kundenfilm der Axa bieten Ihnen einen kurzen Einblick in diese innovativen Leistungen. Damit ist es aktuell der Tarif mit den meisten digitalen Services im Bereich der gesundheitlichen Versorgung.

Neben der auf der rechten Seite dargestellten Erstattung von Krankheitskosten bietet der Tarif ActiveMe folgende Leistungen:

Ohne Wartezeit zum Online-Arzt
Ganz bequem von zu Hause, jeden Tag, rund um die Uhr: Die optionale Möglichkeit einen Online-Arzt zu nutzen, hilft Ihnen ohne lästige Wartezeiten einen Arzttermin wahrzunehmen. Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • Medizinische Beratung per Videochat – jederzeit und überall
  • Behandlungen von erfahrenen Ärzten aus Deutschland
  • Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen online erhalten
  • Online-Rezepte und Medikamente kostenlos liefern lassen oder bei einer Partner-Apotheke abholen

80% Kostenerstattung für GesundheitsApps
Unbegrenzt für verordnungspflichtige Apps und Online-Dienste wie zum Beispiel:

  • Tinnitracks
  • Preventicus Heartbeats
  • Caterna
  • Novego

Bis zu 200 € Erstattung für Präventionskurse
Präventionskurse können helfen, gesundheitliche Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen. Deshalb werden die Kosten für bis zu zwei Kurse im Jahr erstattet, an denen Sie zu mindestens 80 % teilgenommen haben.* In dem Gesundheitsportal „Meine Gesundheit“ von der AXA finden Sie ganz einfach zertifizierte Kurse in Ihrer Nähe zu den Themen:

  • Bewegung
  • Ernährung
  • Stressbewältigung/Entspannung
  • Suchtmittelkonsum

* Nachweis per Formular

Beitragsrückerstattung
Sie sind rundum gesund und haben ein volles Jahr lang keine Leistungen (außer Vorsorge- und Präventions-Rechnungen) eingereicht? Dann erhalten Sie eine Beitragsrückerstattungen von 700 €* pro Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr in Folge erhöht sich diese Beitragsrückerstattungen sogar auf 1.000 €* pro Jahr. Wenn Sie unter 20 Jahre alt und in einem Ausbildungstarif versichert sind, erstatten wir Ihnen 200 €.
*Die Höhe der Beitragsrückerstattung legt der Vorstand jährlich neu fest.

Attraktives Bonus-System
Sie achten auf sich und Ihre Gesundheit? AXA belohnt Sie ab dem 2. Versicherungsjahr dafür und erstatten Ihnen Rechnungen bis zu 200€/Jahr für alles, was Ihrer Gesundheit gut tut, z.B. Sportschuhe, Heimtrainer, Yoga oder Fitnessstudio und mehr.

  • BAI-Bonus im Wert von 50 € pro Jahr – wenn Sie Ihren BAI im Normalbereich halten (Body-Abdomen-Index = Bauchumfang/Körpergröße)*
  • Nichtraucher-Bonus im Wert von 50 € pro Jahr – wenn Sie mindestens sechs Monate lang nicht rauchen*
  • Sport-Bonus im Wert von 50€ pro Jahr – wenn Sie regelmäßig eine gesunde Sportart treiben (nach „Formel Froböse“)*
  • Blutspende-/DKMS-/Impf-Bonus im Wert von 50 € pro Jahr – für die Registrierung bei der DKMS, einer Blutspende oder Impfung

* Nachweis per Formular erforderlich. Art und Höhe der Bonifikationen werden jedes Jahr vom Vorstand neu festgelegt.

Highlights ActiveME Tarifübersicht ActiveME Verbraucherinformation ActiveME
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Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unsere Kundenerstinformation, die wir Ihnen nach den gesetzlichen Anforderungen der Versicherungsvermittlerverordnung bei einem Erstkontakt zur Verfügung stellen müssen. Diese sollten Sie sich ausdrucken oder auf einem dauerhaften Datenträger speichern.

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